Informationen zu Ihrer Einkehr diesen Sommer

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen bei Ihrem Restaurant-Besuch folgende Bestimmungen lt. 13. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung (gültig vom 7. Juni bis 4. Juli 2021) eingehalten werden:

Alles Rund um’s Platzerl

Wir freuen uns, dass wir Sie nun wieder sowohl an den Tischen auf unserer Terrasse als auch im Innenbereich, d. h. in unseren beiden Lokalen bewirten dürfen.

Bitte warten Sie vor dem Haupteingang unserer Terrasse bis wir Sie willkommen heißen. Unsere Service-Mitarbeiter*innen platzieren Sie.

Die Belegung der Tische erfolgt aufgrund nachstehender Gesetzeslage:

  • bei einer Inzidenz bis 50 dürfen Gruppen von bis zu 10 Personen an einem Tisch Platz nehmen
  • liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 können sich bis zu drei Hausstände, max. 10 Personen an einen Tisch setzen, jedoch nur wenn von allen Gästen (ab 6 Jahren) ein negatives Testergebnis vorhanden ist – wir akzeptieren Dokumente über negative PCR-Tests bzw. über negative Schnelltests (jeweils 24 Std. gültig), allerdings keine Selbsttests

Von diesen Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind  geimpfte sowie genesene Personen und alle Kinder unter 14 Jahren.

Vo wem bist dann du?

Wie bereits letztes Jahr ist es auch jetzt wieder vorgeschrieben die Kontaktdaten unserer Gäste zu erfassen. Das funktioniert bei uns entweder über das Scannen des QR-Codes unseres „darf ich rein“-Accounts oder ganz klassisch mit Stift und Zettel. Pro Haushalt ist ein/e Ansprechpartner*in zu hinterlegen.

Die Daten werden mobil automatisch nach vier Wochen gelöscht und auch wir vernichten die handschriftlichen Formulare nach Ablauf dieser Frist gemäß den Datenschutzrichtlinien.

Hintergrund: sollte es in einem Gastronomiebetrieb eine Infektion mit COVID-19 geben, so kann sich die zuständige Gesundheitsbehörde auf diese Kontaktdaten beziehen und eine mögliche Infektionskette rückverfolgt werden.

Bedeckt halten

Für alle Gäste gilt eine stete Tragepflicht von FFP2-Masken ab Betreten des Gastgartens sowie wenn Sie den Tisch verlassen. Sobald Sie sich’s an Ihrem Sitzplatz gemütlich gemacht haben, dürfen Sie die Maske wieder abnehmen.

Kinder unter sechs Jahren sind befreit, der Nachwuchs im Alter von sechs bis 14 Jahre muss eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Unsere Mitarbeiter*innen dürfen auch medizinische Masken tragen.

Was eh klar ist

Die Bewirtung kann nur erfolgen, wenn Sie gesund sind, keinen Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten und keiner Quarantäne unterliegen.

Auch der mittlerweile gewohnte Mindestabstand von 1,50 Metern muss natürlich eingehalten werden – mit Ausnahme von Personen, die im gleichen Haushalt wohnen.

Informationen für unsere Hausgäste

Generell gelten o. g. Bestimmungen ebenso für den Bereich der Beherbergung, wie z. B. die FFP2-Masken-Pflicht außerhalb der Ferienwohnung sowie das Gebot des Mindestabstandes und dass wir Sie nur beherbergen dürfen, wenn Sie keinen Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten beiden Wochen hatten. Hinzu kommt jedoch…

Test, Test, Test

Bei der Anreise muss jeder Gast ein Dokument über ein negatives PCR-Test-Ergebnis oder über ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Die Tests dürfen maximal 24 Stunden vor Ankunft gemacht worden sein. Selbsttests werden nicht akzeptiert.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist es darüber hinaus erforderlich, sich während des Aufenthaltes im 48-Stunden-Takt erneut testen zu lassen. Den Nachweis über das erneute negative Ergebnis müssen Sie sodann Ihrem Gastgeber wieder vorzeigen.

Auch hier sind alle Kinder unter sechs Jahren sowie vollständig geimpfte bzw. genesene Personen ausgenommen, sofern sie ein entsprechendes Dokument als Nachweis vorlegen können.

Gerne sind wir Ihnen bei Rückfragen behilflich, sodass Ihrer entspannten Auszeit am Berg nichts mehr im Wege steht.

Ihre Familie Berger & die Hocheck Mitarbeiter*innen