Erklärung zur Barrierefreiheit für Berggasthof Hocheck
Voraussetzungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.berggasthof-hocheck.de/ veröffentlichte Website des Berggasthofes Hocheck.
Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Der Berggasthof Hocheck liegt auf rund 850 Metern oberhalb von Oberaudorf und ist ein beliebtes Ausflugsziel für Einheimische und Gäste aus der Region. Wir bieten regionale Küche, hausgemachte Spezialitäten und eine gemütliche Atmosphäre – mit Panoramablick auf das Inntal. Unsere Angebote richten sich an Wanderer, Familien, Radfahrer, Skifahrer, Gruppen und alle, die gute Küche in besonderer Lage genießen möchten. Sie erreichen uns zu Fuß, mit der Hocheckbahn oder bei Veranstaltungen auch mit dem Auto. Reservierungen und Anfragen sind persönlich vor Ort, telefonisch oder per E-Mail möglich. Unser Ziel ist es, allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Wenn Sie Hilfe beim Verstehen unserer Angebote oder beim Ablauf Ihres Besuchs benötigen, helfen wir gerne – freundlich, persönlich und auf dem Weg, der für Sie am besten passt.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.2 Level A, AA.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung und wurde am 19.05.2025 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level A, AA).
Die Website Berggasthof Hocheck ‘ hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: vollständig konform: der gesamte Inhalt ist ohne Ausnahme konform.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Technologieabhängigkeit
Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: Chrome, Firefox, Safari, Edge
Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, CSS, JavaScript
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von ‘Berggasthof Hocheck’ geben möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.
Wir tun unser Bestes, um zeitnah auf Ihr Feedback zu antworten.
Thomas Berger
Hocheck 5
83080 Oberaudorf
Telefon: +49 8033 1495
E-Mail: info@berggasthof-hocheck.de
Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung ist für das Bundesland Bayern noch keine Marktüberwachungsbehörde benannt worden.
Der Berggasthof Hocheck arbeitet beständig an der Verbesserung der Website.